Austauschpflicht/Nachrüstverpflichtung von Kaminöfen

Alte Kaminöfen sind schädlich für die Umwelt. Sie stoßen zu viele Emissionen aus. Daher droht ihnen schrittweise das Aus oder die verpflichtende Nachrüstung.

 

Ein knisterndes Feuer im Kaminofen ist gemütlich und romantisch. Ist das Modell aber schon älter, stößt es verhältnismäßig viel Feinstaub aus. Zum Schutz der Umwelt sieht ein Gesetz vor, dass Kaminöfen, die älter als 30 Jahre sind, nach und nach mit einem Spezialfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Das droht Öfen generationsweise. Es sei denn, sie halten die aktuellen Grenzwerte für Schadstoffe ein. Die wichtigsten Fakten:

  

Warum müssen Kaminöfen ersetzt oder nachgerüstet werden?

 

Der Emissionsausstoß moderner Geräte liegt um bis zu 85 Prozent unter dem der alten Öfen. Seit 2010 sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vor. Besitzer müssen Öfen, deren Werte darüber liegen, ersetzen oder mit einem Filter nachrüsten, "Der Austausch hat auch ökonomisch Sinn". Denn die moderne Technik bringt einen höheren Wirkungsgrad und eine bessere Energieeffizienz mit sich: "Es wird deutlich weniger Brennstoff verbraucht."

 

Welche Öfen sind von den Tauschwellen betroffen?

 

Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen mit Baujahr bis 1974 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Die nächste Austauschfrist endet Ende Dezember 2017. Wer einen Kaminofen hat, der bis einschließlich 1984 gebaut wurde, muss bis dahin aktiv werden. Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein.

 

Gibt es Ausnahmen?

 

"Historische Modelle, die vor 1950 hergestellt wurden, offene Kamine und Kochherde sind ausgenommen". Auch Hausbesitzer, die ausschließlich mit ihrem Kachelofen heizen, müssten ihn nicht stilllegen, selbst wenn er sehr alt ist.

 

Wie finde ich heraus, ob mein Ofen betroffen ist?

 

"Anhand des Datums auf dem Typenschild des Gerätes lässt sich leicht feststellen, wann es gebaut wurde". Ist das Datum nicht mehr feststellbar, müssen Ofenbesitzer direkt aktiv werden. 

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